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Lehrer-ABC
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Alles, was im Lehreralltag wichtig ist, findest du in unserem Lehrer-ABC.
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A - Alimentation

Alimeta-WAS? Den Begriff Alimentation hast du vielleicht schon einmal gehört. Wusstest du aber auch was sich dahinter eigentlich versteckt.
Als Beamtin bzw. Beamter erhälst du keinen Lohn und auch kein Gehalt – sondern du wirst alimentiert.
Die Alimentation umfasst die Besoldung der aktiven Beamten – also all die, die aktiv im Dienst sind sowie auch die Versorgung von Beamten, sprich die Beihilfe aber auch die Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Ruhestand.
(Schau die hier unbedingt auch unser Video zur Beihilfe an)
Im Gegensatz zur Alimentation stellst du deine volle Arbeitspower dem öffentlichen Dienst zur Verfügung.
Das Alimentationsprinzip ist übrigens sogar im Grundgesetz verankert. Wir haben dir den entsprechenden Link rechts neben das Video gepackt.
Aber jetzt interessiert dich sicherlich, wie hoch die Alimentation in deinem Fall ausschaut.
Klick hier einfach unter B das Video zur Besoldung an – und wir sehen uns gleich wieder.


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B - Beihilfe

Du bist nun verbeamtet, hast deine erste Arztrechnung bekommen und sollst auf einmal Beihilfe beantragen? Weißt du denn, was Beihilfe überhaupt ist?
Mit der Beihilfe kommt der Dienstherr einem Teil seiner Fürsorgepflicht für seine Beamten und deren Familien nach.
Du als Beamter des Landes hast laut §2 der Beihilfevorschrift Anspruch auf Beihilfe. Doch was bedeutet das? Als Beamter kannst du dich selbst privat kranken- und pflegeversichern, was von deinen Dienst- und Versorgungsbezügen abgedeckt wird. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen bekommst du direkt die Rechnungen vom Arzt oder auch für ärztlich verschrieben Medikamente. Im Regelfall trägt dann deine private Krankenkasse einen festen Prozentsatz der Kosten und den Rest müsstest du selbst tragen. Und genau hier setzt die Beihilfe an und übernimmt durch ihre Fürsorgepflicht die Kosten für dich.

Nach § 72 ThürBG erhalten aktive Beamte mit max. einem Kind 50% der Krankenkosten. Hast du jedoch schon 2 oder mehr Kinder beträgt der Bemessungssatz sogar 70%. Es gibt auch Möglichkeiten für Ehegatten und Lebenspartner des Beamten nach Einkommenssteuergesetz auch von der Beihilfe zu profitieren, doch dies muss individuell abgewogen werden. Doch für ale berücksichtigungsfähigen Kinder werden 80% der Kranken- und Arzneikosten der Beihilfe übernommen.
Die Erstattungsfähigkeit von Behandlungen und Arzneien sind in der Beihilfeverordnung beschrieben.

Schau gern mal hier! Du findest die Beihilfevorschrift und die Beihilfeverordnung!

Hier findest du alle weiteren wichtigen Antworten zur Beihilfe und die Möglichkeit, die Beihilfe zu Beantragen.

Bei Fragen nimm einfach Kontakt mit uns und unseren Versicherungsexperten auf.


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C - cloud

Unterricht von zu Hause aus? Vor wenigen Jahren noch unvorstellbar, heute Realität. Der große Digitalisierungsschub macht auch vor dem Thüringer Bildungssystem keinen Halt.

Eine wesentliche Grundlage dafür ist die Thüringer Schulcloud – kurz: die TSC. Hierbei handelt es sich um ein cloudbasiertes Lernmanagementsystem (digitale Lehr- und Lernplattform), dass die Entwicklung der Kompetenzen bei Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern unterstützen kann.

So können beispielsweise wichtige Materialen orts-, zeit und geräteunabhängig genutzt werden. Das Klassenzimmer wird dadurch zum digitalen Lern- und Begegnungsraum, in dem die Hausaufgaben nie mehr auf dem Schreibtisch vergessen werden können.

Auch die schulinterne als auch -externe Kommunikation kann über die TSC optimiert werden. Findest du den Raumplan einer Klasse nicht, hast einen wichtigen Termin im Jahresplan vergessen oder kannst beim nächsten Fachschaftstreffen nicht vor Ort sein? Kein Problem: über die verschiedenen kollaborativen Tools in der Cloud (Videokonferenz BBB, digitale Teams, Kalenderfunktion, Etherpad, neXboard etc.) können solche Probleme gelöst werden.

Das klingt echt kompliziert, oder? Aber mach dir keine Sorgen, denn über das Thüringer Schulportal werden Lehrvideos sowie ein vielfältiges Fort- und Weiterbildungsangebot unterbreitet. Übrigens: Du findest auch in der tlv akademie viele Angebote zur Cloud.


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Inhalt

Lehrer-ABC | Videos

Lehrer-ABC - Erklärvideos für Lehramtsanwärter:innen & Lehrer:innen

Kurz erklärt, was wichtig ist:

In unserem Lehrer A-B-C erklären wir euch kurz alles, was im Lehreralltag wichtig ist. Von A wie Alimentation bis Z wie Zusatzqualifikation findet ihr viele Erklärvideos und Erklärtexte.
Bitte beachte, dass du ab dem dritten Video bei uns Mitglied sein musst.

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Hallo!

Mein Name ist Laura Lachmann und ich bin seit dem 19. September 2023 Sprecherin des Jungen tlv.

Jede Lehrerin und jeder Lehrer ist durch ihre bzw. seine Lehrtätigkeit sehr gefordert. Für Berufseinsteiger und junge Lehrerinnen und Lehrer gibt es teilweise zusätzliche Probleme. Als Sprecherin des Jungen tlv möchte ich diese Probleme sammeln, aufgreifen und zusammen mit euch und dem tlv an einer Lösung arbeiten.

Seit meiner Wahl vertrete ich im tlv Landesvorstand und Landeshauptvorstand die Interessen der jungen Lehrerinnen und Lehrer.

Wann immer ihr Probleme, Wünsche oder Anregungen habt, meldet euch bei mir oder schaut auf dieser Internetseite nach, wann wir vom Jungen tlv uns wieder treffen.

Ihr seid jederzeit herzlich eingeladen.


Portrait von Laura Kraft
Laura Lachmann
Sprecherin des Jungen tlv
Eure Ansprechpartnerin für den Jungen tlv.
036130252630
l.lachmann@junger.tlv.de
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